Selbstverteidungsgrundlagen – Notwehrrecht

Egal wo, ob zu Hause oder im Urlaub, umsichtiges Verhalten macht immer Sinn. Dazu haben wir ein paar Tipps rund um Selbstverteidigung und vor allem auch Prävention zusammengestellt.

Prävention ist die wirksamste Form der Selbstverteidigung

  1. Wenn du dich mit dem Thema Selbstverteidigung beschäftigst, kann dir das helfen, Gefahrensituationen besser einzuschätzen.
  2. Bring dich nicht selbst in Gefahr. Hole gegebenenfalls lieber Hilfe.
  3. Die meisten Übergriffe passieren in privatem Umfeld – hinter der Wohnungstür. Nur 20 Prozent aller Übergriffe geschehen an typischen “Angstorten” wie im Wald oder im Park.
  4. Meide dennoch unbeleuchtete oder einsame Orte, wenn es irgendwie geht. Nimm lieber einen Umweg in Kauf.
  5. Wehr dich, wenn du angegriffen wirst. Mach auf dich aufmerksam. Schrei so laut du kannst oder nutze einen Schrillalarm.
  6. Informiere dich im Urlaub über die Sicherheitslage. Ist es ratsam, nachts allein unterwegs zu sein? Welche Ecken sind besser zu meiden? Dies gilt insbesondere, aber nicht nur für Afrika und Südamerika.
  7. Beschäftige dich mit Selbstverteidigungstechniken wie Krav Maga. Das ist kein Allheilmittel, aber immer besser als nichts.
  8. Besorge dir gegebenenfalls Pfefferspray und / oder einen Schrillalarm. Auch das ist kein Allheilmittel, aber besser als nichts.
  9. Höre nicht auf die, die dir einreden wollen: “Wenn der Angreifer eine Waffe hat, hilft dir auch Selbstverteidigung nichts.” Besser, du kannst dich in einigen Fällen wehren als überhaupt nicht. Außerdem kannst du manchen Angreifer abschrecken, wenn du dich wehrst, vor allem, wenn er (oder sie) nicht damit rechnet.
  10. Betrinke dich nur in Gesellschaft von Leuten, denen du vertrauen kannst und bei denen du weißt, dass sie dafür sorgen, dass du sicher nach Hause kommst.

Das Notwehrrecht

Du bist allein unterwegs, fühlst dich verfolgt und du möchtest prophylaktisch dem mutmaßlichen Angreifer zuvorkommen und ihn ordentlich vermöbeln? Du hast nicht das Recht, prophylaktisch auf jeden loszugehen oder mit Pfefferspray zu traktieren, den du für verdächtig hältst. Wenn du dich nicht sicher fühlst, sprich dein Gegenüber an: Bleib stehen! Bleib weg von mir! Auch, wenn dein Gegenüber nicht reagiert, darfst du unter Umständen nicht sofort zum Angriff übergehen. Das hängt immer von der Situation und der Umgebung ab. Beispiel: Wenn du als Frau allein in einer Tiefgarage bist, darfst du rechtlich gesehen eher zuschlagen als in einem Park voller Menschen oder auf einem Volksfest. Da könnte dir ja gegebenenfalls jemand helfen. Deine persönliche Sicht über eine Gefährdungssituation kann jedoch von der Sicht der Gerichtsbarkeit abweichen. Das heißt: ein Gericht kann dich vielleicht wegen Tätlichkeit belangen, auch, wenn es für dich Notwehr war.

Also:

Beschäftige dich mit dem Thema Selbstverteidigung.

Und: Don’t get hurt

 

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